Update · 5. August 2026

Poller gesetzt, Gespräche aufgenommen: Aktivitäten vorerst zurückgestellt.

Die Seite bleibt bestehen

Seit dem 28.07.2026 sichert die Stadt den betroffenen Abschnitt mit Pollern, ein Erfolg, den wir ausdrücklich begrüßen. Zwischenzeitlich hat zudem ein sachlicher Austausch mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken stattgefunden, wofür wir uns bedanken. Der rechtswidrige Zustand endet damit dennoch nicht durch Rechtsdurchsetzung, sondern durch bauliche Sperrung. In allen übrigen Straßen ändert sich nichts.

Von einer nachhaltigen Verbesserung der Vollzugspraxis sind wir derzeit nicht überzeugt. Wir stellen unsere Aktivitäten daher vorerst zurück, halten diese Seite jedoch bewusst aufrecht. Bleibt die erhoffte Verbesserung aus, nehmen wir unsere Tätigkeit wieder verstärkt auf.

Seit dem 28.07.2026 sichert die Stadt den betroffenen Abschnitt mit Pollern, ein Erfolg. Nach einem sachlichen Austausch mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken stellen wir unsere Aktivitäten vorerst zurück, halten diese Seite aber bewusst aufrecht.

Mehr dazu in der Chronik
Strukturelles Vollzugsdefizit der Polizei

Hier laufen Kinder zur Schule.
Hier fahren Autos auf dem Gehweg.

Bürgerinitiative für freie und sichere Gehwege in der Äußeren Sulzbacher Straße und Umgebung, Nürnberg-Ost. Wir dokumentieren seit November 2025 den systematischen Nichtvollzug geltenden Rechts durch die Polizeiinspektion Nürnberg-Ost (Dienststelle Erlenstegen). Die zuständige Polizei lässt den gefährlichen Zustand durch das strukturelle Vollzugsdefizit dennoch seit Jahren gewähren, wo Kinder zur Schule laufen.

Der Vorgang ist geprägt von nachweisbaren Widersprüchen zwischen Zusage und Wirklichkeit, einer rechtlich fragwürdigen Duldung trotz bestätigten Verbots und einer faktischen Bevorzugung der Autofahrer gegenüber Fußgängern und Radfahrern.

Anzeigen 700+ dokumentierte Anzeigen seit November 2025
Ergebnis 0 erkennbare Verbesserung durch Kontrolle und Ahndung Bisherige Verbesserung im Abschnitt: ausschließlich durch bauliche Maßnahmen der Stadt.
Rekord 11x dasselbe Fahrzeug am selben Ort angezeigt
Ausmaß über 40 m befahren Autos den Gehweg bis zur Parklücke
Das Problem

Das Problem vor unserer Haustür

Unsere Dokumentation konzentriert sich auf den Abschnitt zwischen Jobster Straße und Thumenberger Weg. Dort werden Gehwege, Radwege und ausgewiesene Haltverbote täglich zugeparkt und befahren. Das Problem beschränkt sich aber nicht auf diesen Abschnitt: Die fehlende Durchsetzung betrifft den gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost. Zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner schildern vergleichbare Zustände auch in anderen Straßen des Viertels. Gefährdet sind überall vor allem die schwächsten Verkehrsteilnehmer.

Blockierte Wege

Fahrzeuge stehen vollständig auf dem Gehweg, teils in zweiter Reihe. Um diese Abstellposition zu erreichen, befahren sie den Geh- und Radweg über mehrere Meter. Die eigentliche Gefahr liegt nicht im verbleibenden Platz neben dem geparkten Fahrzeug, sondern in der Fahrbewegung auf dem Geh- und Radweg, die dem Abstellen vorausgeht.

Befahrene Gehwege

Um die illegalen Parkpositionen zu erreichen, fahren Autos teils über 40 Meter auf dem Gehweg entlang. Das ist eine unmittelbare Gefährdung aller, die sich dort zu Fuß fortbewegen.

Schulweg, Kitaweg, Alltag

Kinder, Fußgänger und Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl können von Fahrzeugen, die den Geh- und Radweg befahren, leicht übersehen werden. Gerade weil niemand an dieser Stelle mit fahrenden Autos rechnet, ist die Gefährdung besonders hoch. Dieser Gehweg ist täglich Schulweg, Kitaweg und Alltagsroute für die gesamte Nachbarschaft.

Die überraschende Wahrheit

Nicht das Ordnungsamt ist zuständig

Wer sich ans Ordnungsamt wendet, macht einen Umweg: Der Abschnitt liegt außerhalb des Überwachungsgebiets der kommunalen Verkehrsüberwachung. Das Ordnungsamt ist nur bis Ostbahnhof zuständig und kann Meldungen allenfalls weiterleiten.

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt hat für die neu angelegten Bereiche auf Höhe des früheren Branntweinareals schriftlich bestätigt, dass das Halten und Parken auf dem Gehweg verboten ist, nachdem die Polizei auf eine aus ihrer Sicht nicht ausreichende Beschilderung verwiesen hatte. Sie hat die Beschilderung an mehreren Stellen ergänzt oder erneuert und die Polizei ausdrücklich um verstärkte Kontrollen gebeten.

Das Polizeipräsidium hat in seiner Antwort auf die Fachaufsichtsbeschwerde festgehalten, dass eine Legalisierung des Gehwegparkens in diesem Abschnitt ausscheidet. Die Durchsetzung aber liegt allein bei der zuständigen Vollzugsbehörde und bleibt faktisch aus.

Auch die Stadt hätte hier früher ansetzen können: Einfache und schnell umsetzbare Maßnahmen wie das Setzen von Pollern hätten das Parken und Befahren in zweiter Reihe auf dem Gehweg bereits deutlich früher wirksam unterbinden können. Das strukturelle Kernproblem bleibt jedoch die fehlende Kontrolle und Ahndung durch die Polizei.

  • Die Polizei ist für die Gefahrenabwehr und den Vollzug zuständig.
  • Das Befahren des Gehwegs ist ein fließender Verkehrsverstoß, der ausschließlich in die Zuständigkeit der Polizei fällt.
  • Meldungen über weg.li gehen direkt an die zuständige Stelle.

Die Vollzugsbehörde hat ihr Vorgehen als Stufenkonzept beschrieben. Als erste sichtbare Maßnahme wurden im April 2026 Hinweiszettel an Falschparker verteilt. Eine zweite Stufe mit tatsächlichem Verwarnen und Ahnden ist vor Ort in den folgenden Wochen nicht erkennbar geworden. Die Häufigkeit der dokumentierten Verstöße ist in diesem Zeitraum gestiegen, nicht gesunken. Details in der Chronik.

Die Polizeiinspektion Nürnberg-Ost beruft sich auf ihr Ermessen nach § 47 OWiG. Ermessen bedeutet jedoch nicht Beliebigkeit. Es ist pflichtgemäß auszuüben und muss sachlich begründet sein. Wenn an einem klar bestimmbaren Ort über Jahre hinweg trotz hundertfacher Anzeigen, behördlich bestätigter Rechtswidrigkeit und dokumentierter Gefährdung konsequent nicht geahndet wird, ist die Grenze pflichtgemäßen Ermessens überschritten. Die Rechtslehre bezeichnet das als Ermessensfehlgebrauch. Sind die Umstände so eindeutig wie hier, kann das Ermessen auf Null reduziert sein: Es verbleibt dann nur eine rechtmäßige Entscheidung, nämlich zu handeln.

Die Initiative hat der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost mehrfach schriftlich persönliche Gesprächsbereitschaft angeboten. Die Inspektion hat davon keinen Gebrauch gemacht.

Diese Dokumentation konzentriert sich auf den genannten Abschnitt der Äußeren Sulzbacher Straße. Das Muster ist jedoch kein Einzelfall: Auch an anderen Stellen in Jobst und Erlenstegen ist sichtbar, dass die Polizei ihrem Vollzugsauftrag in vergleichbaren Situationen nicht nachkommt.

Was bisher geschah

Ein dokumentierter Weg durch alle Instanzen

Bevor wir an die Öffentlichkeit gegangen sind, haben wir jeden behördlichen Weg beschritten. Diese Chronik ist lückenlos belegt.

November 2025

Beginn der systematischen Dokumentation

Start der fortlaufenden Erfassung der Verstöße über die Meldeplattform weg.li. Bis heute sind über 700 dokumentierte Anzeigen zusammengekommen.

23. Januar 2026

Die Stadt bestätigt das Verbot

Die Straßenverkehrsbehörde stellt für die neu angelegten Bereiche auf Höhe des früheren Branntweinareals schriftlich fest: Das Halten und Parken auf dem Gehweg ist hier verboten. Sie bittet die Polizei ausdrücklich um verstärkte Kontrollen.

Februar 2026

Ortstermin und bauliche Maßnahmen

Bei einem gemeinsamen Ortstermin von Stadt und Polizei werden bauliche Maßnahmen beschlossen, die ab März umgesetzt werden. Diese sind Sache der Stadt. Die Ahndung der Verstöße ist originäre Polizeiaufgabe, hängt von keinem Umbau ab und wäre jederzeit sofort möglich gewesen.

21. und 30. April 2026

Hinweiszettel statt Ahndung

Die Polizei verteilt Zettel, auf denen sie den Verstoß als Ordnungswidrigkeit feststellt, aber ausdrücklich von einer Ahndung absieht. Sie war also vor Ort und hat sich gegen die Durchsetzung entschieden.

19. Mai 2026

Schriftliche Zusicherung

Erst nach Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde sichert das Präsidium schriftlich zu, dass geahndet werde. Bei der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost, die ihr strukturelles Vollzugsdefizit beheben müsste, ändert sich auch danach nichts.

Juni 2026

Die Zusicherung bleibt folgenlos

Wir haben der Behörde einen Monat Zeit gegeben, die Zusicherung durch sichtbare Veränderung zu belegen. Vor Ort ändert sich nichts. Dieselben Fahrzeuge stehen weiter an denselben Stellen. Die schriftliche Zusicherung und die dokumentierte Wirklichkeit stehen in direktem Widerspruch.

28. Juli 2026

Poller im betroffenen Abschnitt gesetzt

Die Straßenverkehrsbehörde lässt Poller setzen, um die Hochrisikobereiche vor dem Befahren und Zuparken zu schützen. Ein Erfolg für diesen Abschnitt. Die Ursache des Problems, die ausbleibende Durchsetzung durch die Polizei in allen übrigen Straßen, bleibt davon unberührt.

Vollständige Chronik lesen
Aussage und Wirklichkeit

Was angekündigt wurde und was vor Ort erkennbar ist

Die folgenden Gegenüberstellungen beruhen ausschließlich auf behördlichem Schriftverkehr und eigener Fotodokumentation. Sie beziehen sich nicht auf einzelne Personen. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt ist von diesen Widersprüchen nicht betroffen.

Behördliche Aussage

Die Behinderungen auf Rad- und Gehweg sind uns bekannt.

Sinngemäß aus dem Schreiben der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost, Januar 2026
Dokumentierte Wirklichkeit

Drei Monate später, im April 2026, wird uns gegenüber dargestellt, eine Behinderung des Fußverkehrs sei nicht gemeldet worden.

Behördliche Aussage

Festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten werden konsequent geahndet.

Sinngemäß aus dem Schreiben der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost, Januar 2026
Dokumentierte Wirklichkeit

Im April 2026 werden im selben Straßenabschnitt Hinweiszettel verteilt, auf denen der Verstoß festgestellt und zugleich erklärt wird, dass ausnahmsweise von einer Ahndung abgesehen wird.

Behördliche Aussage

Es würden kaum noch Falschparker festgestellt.

Sinngemäß aus der Antwort des Polizeipräsidiums auf die Fachaufsichtsbeschwerde, April 2026
Dokumentierte Wirklichkeit

Täglich stehen unverändert dieselben Fahrzeuge auf den Geh- und Radwegen. Einzelne wurden bis zu elf Mal am selben Ort angezeigt.

Behördliche Aussage

Es seien keine weiteren Beschwerden von Anwohnern zu diesem Thema eingegangen.

Sinngemäße Aussage der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost gegenüber der Initiative
Dokumentierte Wirklichkeit

Uns berichten wiederholt Anwohner aus der Nachbarschaft, dass sie sich unabhängig von uns ebenfalls bei der Polizei über die Situation beschwert haben. Bei der Behörde soll davon nichts vorliegen.

Behördliche Aussage

Parkverstöße würden selbstverständlich verwarnt und gemeldete Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Sinngemäß aus dem Schreiben des Polizeipräsidiums, Mai 2026
Dokumentierte Wirklichkeit

Trotz hunderter Anzeigen ist vor Ort keine Veränderung erkennbar. Dieselben Fahrzeuge stehen weiter an denselben Stellen.

Behördliche Aussage

Die Vollzugspraxis sei fachlich nicht zu beanstanden.

Sinngemäß aus der Antwort des Polizeipräsidiums auf die Fachaufsichtsbeschwerde, April 2026
Dokumentierte Wirklichkeit

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt hatte das Gehwegparken ausdrücklich als verboten bestätigt und die Polizei um Kontrollen gebeten. Die Durchsetzung ist dennoch ausgeblieben.

Behördliche Aussage

Ein Stufenkonzept werde umgesetzt.

Sinngemäß aus der Antwort des Polizeipräsidiums auf die Fachaufsichtsbeschwerde, April 2026
Dokumentierte Wirklichkeit

Sichtbar wurde nur die erste Stufe: das Verteilen von Hinweiszetteln. Eine wirksame Ahndung ist in den folgenden Wochen vor Ort nicht erkennbar geworden.

Behördliche Aussage

Auf den Hinweiszetteln wird der Verstoß ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit festgestellt.

Wortlaut der von der Polizei verteilten Hinweiszettel, April 2026
Dokumentierte Wirklichkeit

Auf denselben Zetteln steht weiter: "Ausnahmsweise wird von einer Ahndung abgesehen."

Alle behördlichen Aussagen und ihre Widerlegung

So können Sie helfen

Drei Schritte, fünf Minuten

Jede Meldung zählt. Je mehr Menschen dokumentieren, desto deutlicher wird, dass dies kein Einzelanliegen ist, sondern ein Problem der ganzen Nachbarschaft.

Fotografieren

Machen Sie ein aussagekräftiges Foto vom falsch geparkten Fahrzeug, sodass Kennzeichen und Standort klar erkennbar sind.

weg.li öffnen

Scannen Sie den QR-Code oder klicken Sie auf den Button. Registrieren Sie sich kostenlos und laden Sie das Bild hoch.

Meldung absenden

Prüfen Sie die ausgelesenen Daten und senden Sie die fertige Anzeige direkt an die zuständige Behörde.

Wichtig: Wählen Sie als Empfänger die E-Mail-Adresse des Polizeipräsidiums Mittelfranken. Nur so landet die Anzeige direkt bei der zuständigen Polizeiinspektion Nürnberg-Ost und nicht beim Ordnungsamt. Dies gilt für den Abschnitt stadtauswärts ab der Einmündung Jobster Straße.

Weiteres Engagement

Sie möchten mehr tun?

Jede der folgenden Handlungen erhöht den Druck und macht das Anliegen für mehr Menschen sichtbar. Suchen Sie sich aus, was zu Ihnen passt.

Die Initiative weitersagen

Teilen Sie diese Seite in Ihrer Nachbarschaft, in WhatsApp-Gruppen, bei Nebenan.de und in lokalen Facebook-Gruppen. Je mehr Menschen Bescheid wissen, desto größer der Druck.

aktion-jobst-erlenstegen.de

An den Stadtrat wenden

Wenden Sie sich an die Fraktionen des Nürnberger Stadtrats und schildern Sie, dass Sie eine konsequente Durchsetzung des geltenden Rechts erwarten. Bürgeranliegen, die von mehreren Menschen vorgetragen werden, werden von der Lokalpolitik ernster genommen.

Erlebnisbericht einsenden

Mussten Sie mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Kind ausweichen? Wurden Sie behindert oder gefährdet? Schildern Sie uns Ihre Erfahrung. Solche Berichte machen das Problem greifbar und sind wichtig für Gespräche mit Presse und Behörden.

Erfahrung mitteilen

Bei der Bürgerversammlung ansprechen

Bringen Sie das Thema bei der nächsten Bürgerversammlung in Nürnberg-Ost zur Sprache. Dort vorgetragene Anliegen werden offiziell zu Protokoll genommen und verlangen eine Reaktion der Verwaltung.

Direkt bei der Polizei beschweren

Sie können sich unmittelbar an die zuständige Polizei wenden, den Missstand melden oder förmlich Beschwerde einlegen.

Polizeiinspektion Nürnberg-Ost (erste Anlaufstelle):
E-Mail schreiben

Polizeipräsidium Mittelfranken (übergeordnete Instanz):
E-Mail schreiben

Formulieren Sie Ihre Beschwerde sachlich und höflich. Das dient der Wirksamkeit Ihres Anliegens.

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten

Geht es hier nicht nur um das kleinliche Melden einzelner Falschparker?

Nein. Es geht nicht um einzelne Fahrzeuge oder um Kleinlichkeit. Es geht um einen seit Jahren gewachsenen, strukturellen Zustand, bei dem geltendes Recht in einem klar bestimmbaren Straßenzug dauerhaft nicht durchgesetzt wird. Verantwortlich für die Durchsetzung ist allein die Polizei.

Die eigentliche Gefahr entsteht dadurch, dass Fahrzeuge die Geh- und Radwege nicht nur zuparken, sondern zum Erreichen der zweiten Reihe über mehrere Meter befahren, dort, wo Kinder zur Schule und zur Kita gehen und wo es keine sichere Ausweichmöglichkeit gibt. Das Gefahrenrisiko für Fußgänger, Kinder und Radfahrer hat damit ein Ausmaß erreicht, das nicht länger hinnehmbar ist.

Jede einzelne Meldung ist nur ein Beleg für dieses größere, dokumentierte Problem.

Ist es nicht übertrieben, wegen Falschparkern Anzeige zu erstatten?

Es geht nicht um einzelne Fahrzeuge, sondern um einen Zustand, der seit Jahren besteht und die Sicherheit von Fußgängern, Kindern und Radfahrern gefährdet. Das Recht, Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen, steht jeder Bürgerin und jedem Bürger ausdrücklich zu (§ 46 Abs. 1 OWiG).

Warum meldet man nicht einfach beim Ordnungsamt?

Weil das Ordnungsamt hier nicht zuständig ist. Der Abschnitt liegt außerhalb des Überwachungsgebiets der kommunalen Verkehrsüberwachung. Nur die Polizei kann hier ahnden.

Damit die Meldung über weg.li direkt bei der zuständigen Polizeiinspektion Nürnberg-Ost landet, muss beim Absenden ausdrücklich die E-Mail-Adresse des Polizeipräsidiums Mittelfranken als Empfänger ausgewählt werden. Dies gilt für den Abschnitt stadtauswärts ab der Einmündung Jobster Straße.

Darf ich überhaupt fremde Fahrzeuge mit Kennzeichen fotografieren?

Ja. Für die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit ist die Aufnahme eines Fahrzeugs samt Kennzeichen zulässig, wenn das Foto ausschließlich diesem Zweck dient und nicht öffentlich verbreitet wird. weg.li ist genau dafür gemacht.

Richtet sich die Initiative gegen die Stadt oder die Polizei?

Gegen niemanden persönlich. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt hat die Rechtslage bestätigt und die Polizei um Kontrollen gebeten. Es geht allein darum, dass geltendes Recht auch durchgesetzt wird. Das ist die Aufgabe der zuständigen Vollzugsbehörde.

Gibt es denn genug Parkplätze in der Nähe?

Ja. Bei den Neubauten der letzten Jahre wurden Tiefgaragen errichtet, die nicht ausgelastet sind und öffentlich freie Stellplätze anbieten. Auch im Altbestand gibt es anmietbare Garagenplätze. Der Parkdruck rechtfertigt das Zuparken der Gehwege nicht.

Was passiert mit meiner Meldung?

weg.li übermittelt die Anzeige an die Behörde, die Sie als Empfänger auswählen. Für diesen Abschnitt (stadtauswärts ab Einmündung Jobster Straße) muss das Polizeipräsidium Mittelfranken ausgewählt werden, damit die Anzeige direkt bei der zuständigen Polizeiinspektion Nürnberg-Ost eingeht und nicht beim Ordnungsamt landet. Ob und wie geahndet wird, entscheidet die Behörde. Gerade deshalb ist die Masse an Meldungen wichtig: Sie macht das Ausmaß sichtbar und erhöht den Druck, das geltende Recht durchzusetzen.

Die Behörde sagt sinngemäß: "Es würden kaum noch Falschparker festgestellt, eine deutliche Besserung sei ersichtlich."

Was wir dokumentiert haben: Die fortlaufende Dokumentation belegt das Gegenteil. Allein ein einzelnes Fahrzeug wurde innerhalb von sieben Wochen fünf Mal an derselben Stelle wegen gleichartiger Verstöße angezeigt. Das ist kein Einzelfall, sondern steht exemplarisch für eine Vielzahl von Wiederholungsfällen. Die Gesamtzahl der eingereichten Anzeigen liegt bei über 700.

Die Behörde sagt sinngemäß: "Es seien keine weiteren Beschwerden von Anwohnern zu diesem Thema eingegangen."

Was wir dokumentiert haben: Uns berichten immer wieder Anwohnerinnen und Anwohner aus der Nachbarschaft, dass sie sich unabhängig von der Initiative ebenfalls bei der Polizei über die Situation beschwert haben. Bei der Behörde sollen davon nach eigener Aussage keine Beschwerden vorliegen. Dieses Muster kennen wir bereits aus anderen Punkten dieser Auflistung: Was vor Ort tatsächlich gemeldet wird und was die Behörde uns gegenüber als Sachstand darstellt, fällt wiederholt auseinander.

Die Behörde sagt sinngemäß: "Eine generelle Behinderung des Fußverkehrs sei nicht gemeldet worden."

Was wir dokumentiert haben: Genau dies wurde seit November 2025 hundertfach gemeldet, schriftlich, telefonisch und über weg.li. Die Straßenverkehrsbehörde hat das Verbot bestätigt und um Kontrollen gebeten. Um die Parkflächen in zweiter Reihe zu erreichen, fahren Fahrzeuge mehrere Meter, teils bis zu mehrere Dutzend Meter, auf dem Gehweg entlang. Wo Kraftfahrzeuge auf Gehwegen fahren, ist die Behinderung und Gefährdung von Fußgängern keine Frage der Auslegung, sondern eine Tatsache.

Die Behörde sagt sinngemäß: "Insbesondere behindernd abgestellte Fahrzeuge würden konsequent verwarnt."

Was wir dokumentiert haben: Im Umkehrschluss bedeutet das, dass verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge, die nach Einschätzung der Polizei nicht behindern, bewusst nicht geahndet werden. Das Parken auf dem Gehweg ist nicht erst dann verboten, wenn es behindert, sondern bereits dann, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Die Beschränkung auf behindernde Fahrzeuge unterschreitet den gesetzlichen Rahmen.

Die Behörde sagt sinngemäß: "Die Polizei priorisiere ihre Aufgaben nach Dringlichkeit, der ruhende Verkehr stehe nicht an erster Stelle."

Was wir dokumentiert haben: Im normalen Rahmen ist das nachvollziehbar. Priorisierung bedeutet, dass Aufgaben zeitweise zurückstehen. Sie bedeutet nicht, dass eine gesetzliche Aufgabe über Jahre hinweg in einem konkret bestimmbaren Straßenzug faktisch überhaupt nicht wahrgenommen wird.

Die Behörde sagt sinngemäß: "Ursache sei die Parkraumknappheit infolge der Nachverdichtung."

Was wir dokumentiert haben: Bei allen Nachverdichtungsprojekten wurden Tiefgaragen errichtet, die bis heute nicht ausgelastet sind. In mehreren Objekten wird öffentlich, auch an Nichtbewohner, mit freien Stellplätzen geworben. Die Nachverdichtung hat mehr Stellplätze hervorgebracht als je zuvor. Dass diese nicht genutzt werden, ist die Folge der seit Jahren folgenlosen Nutzung der Gehwege.

Die Behörde sagt sinngemäß: "Es seien erste Erfolge feststellbar."

Was wir dokumentiert haben: Die fortlaufende Dokumentation belegt das Gegenteil. Auch in den neu beschilderten und neu angelegten Bereichen wird weiterhin verbotswidrig geparkt. Selbst die verteilten Hinweiszettel haben zu keiner erkennbaren Veränderung geführt, wie erneute dokumentierte Wiederholungsverstöße zeigen.

Die Behörde sagt sinngemäß: "Eine Legalisierung des Gehwegparkens sei an dieser Stelle ausgeschlossen."

Was wir dokumentiert haben: Damit ist die Rechtslage eindeutig, das Gehwegparken bleibt verboten. Dennoch wird derselbe rechtswidrige Zustand faktisch geduldet, indem festgestellte Ordnungswidrigkeiten bewusst nicht geahndet werden. Die Rechtswidrigkeit ist behördlich bestätigt, die Legalisierung ausgeschlossen, und trotzdem wird nicht durchgesetzt. Dieser Widerspruch ist der Kern des Problems.

Die Behörde sagt sinngemäß: "Die Polizei handelt nach pflichtgemäßem Ermessen."

Was wir dokumentiert haben: Ermessen ist nicht Beliebigkeit. Es ist nach § 47 OWiG pflichtgemäß auszuüben und muss sachlich begründet sein. Wird an einem klar bestimmbaren Ort über Jahre hinweg trotz hundertfacher Anzeigen, behördlich bestätigter Rechtswidrigkeit und fortlaufender Gefährdung konsequent nicht geahndet, ist die Grenze pflichtgemäßen Ermessens überschritten. Die Rechtslehre bezeichnet das als Ermessensfehlgebrauch.

Sind die Umstände so eindeutig wie hier, kann das Ermessen auf Null reduziert sein: Es verbleibt dann rechtlich nur eine zulässige Entscheidung, nämlich zu handeln. Das Berufen auf Ermessen erklärt in diesem Fall nicht das Ausbleiben jeglichen wirksamen Vollzugs über einen Zeitraum von Jahren.

Update · 5. August 2026

Poller gesetzt, Gespräche aufgenommen, und warum diese Seite bestehen bleibt

Seit dem 28.07.2026 sichert die Stadt den betroffenen Abschnitt mit Pollern. Das ist ein Erfolg, und wir begrüßen ihn ausdrücklich. Der rechtswidrige Zustand endet damit jedoch nicht durch Rechtsdurchsetzung, sondern durch bauliche Sperrung. In allen übrigen Straßen des Zuständigkeitsbereichs ändert sich nichts.

Zwischenzeitlich hat auch ein sachlicher Austausch mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken stattgefunden. Wir bedanken uns ausdrücklich für die dort gezeigte Gesprächsbereitschaft und das Engagement. Unser Dank gilt ebenso der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Nürnberg für die baulichen Maßnahmen im betroffenen Abschnitt.

Von einer nachhaltigen Verbesserung der Vollzugspraxis der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost sind wir gleichwohl derzeit nicht überzeugt. Bauliche Maßnahmen lösen das Problem an einer Stelle. Sie ersetzen nicht die Durchsetzung geltenden Rechts im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost. Die wiederholt fehlende Gesprächsbereitschaft der Inspektion sowie eine Reihe dokumentierter Widersprüche zwischen Aussage und Wirklichkeit lassen aus unserer Sicht kein ernsthaftes Interesse an einer konstruktiven Lösung erkennen.

Wir stellen unsere Aktivitäten daher vorerst zurück, halten diese Seite jedoch bewusst aufrecht. Sollte bei der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost die erhoffte Verbesserung ausbleiben, werden wir unsere Tätigkeit wieder verstärkt aufnehmen.

Aktion Jobst-Erlenstegen, Nürnberg-Ost