Dringender Handlungsbedarf

Hier laufen Kinder zur Schule.
Hier fahren Autos auf dem Gehweg.

Bürgerinitiative für freie und sichere Gehwege in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg-Ost. Wir dokumentieren seit November 2025 den systematischen Nichtvollzug geltenden Rechts durch die Polizei. Die Straßenverkehrsbehörde hat das Verbot bestätigt, die allein zuständige Polizei lässt den gefährlichen Zustand dennoch seit Jahren gewähren, wo Kinder zur Schule laufen.

Anzeigen 600+ dokumentierte Anzeigen seit November 2025
Ergebnis 0 erkennbare Verbesserung vor Ort
Rekord 11x dasselbe Fahrzeug am selben Ort angezeigt
Ausmaß über 40 m befahren Autos den Gehweg bis zur Parklücke
Das Problem

Das Problem vor unserer Haustür

Im Abschnitt zwischen Jobststraße und Thumenberger Weg werden Gehwege, Radwege und ausgewiesene Haltverbote täglich zugeparkt. Die Situation gefährdet vor allem die schwächsten Verkehrsteilnehmer.

Blockierte Wege

Fahrzeuge stehen vollständig auf dem Gehweg, teils in zweiter Reihe. Für Kinderwagen, Rollstühle und Radfahrer bleibt kein Platz. Die verbleibende Restbreite unterschreitet regelmäßig die gesetzlichen Mindestmaße.

Befahrene Gehwege

Um die illegalen Parkpositionen zu erreichen, fahren Autos teils über 40 Meter auf dem Gehweg entlang. Das ist eine unmittelbare Gefährdung aller, die sich dort zu Fuß fortbewegen.

Schulweg, Kitaweg, Alltag

Kinder auf dem Weg zur Schule oder Kita haben hier keine sichere Ausweichmöglichkeit. Wer mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl unterwegs ist, wird auf die Fahrbahn gedrängt. Dieser Gehweg ist täglich Schulweg, Kitaweg und Alltagsroute für die gesamte Nachbarschaft.

Die überraschende Wahrheit

Nicht das Ordnungsamt ist zuständig

Wer sich ans Ordnungsamt wendet, macht einen Umweg: Der Abschnitt liegt außerhalb des Überwachungsgebiets der kommunalen Verkehrsüberwachung. Das Ordnungsamt ist nicht zuständig und kann Meldungen allenfalls weiterleiten.

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt hat vorbildlich gehandelt: Sie hat schriftlich bestätigt, dass das Halten und Parken auf dem Gehweg hier bereits verboten ist und eine Legalisierung ausscheidet. Sie hat die Polizei ausdrücklich um verstärkte Kontrollen gebeten und bauliche Maßnahmen veranlasst.

Die Durchsetzung aber liegt allein bei der zuständigen Vollzugsbehörde.

  • Die Polizei ist für die Gefahrenabwehr und den Vollzug zuständig.
  • Das Befahren des Gehwegs ist ein fließender Verkehrsverstoß, der ausschließlich in die Zuständigkeit der Polizei fällt.
  • Meldungen über weg.li gehen direkt an die zuständige Stelle.

Die Vollzugsbehörde hat ihr Vorgehen als Stufenkonzept beschrieben. Als erste sichtbare Maßnahme wurden im April 2026 Hinweiszettel an Falschparker verteilt. Eine zweite Stufe mit tatsächlichem Verwarnen und Ahnden ist vor Ort in den folgenden Wochen nicht erkennbar geworden. Die Häufigkeit der dokumentierten Verstöße ist in diesem Zeitraum gestiegen, nicht gesunken. Details in der Chronik.

Diese Dokumentation konzentriert sich auf den genannten Abschnitt der Äußeren Sulzbacher Straße. Das Muster ist jedoch kein Einzelfall: Auch an anderen Stellen in Jobst und Erlenstegen ist sichtbar, dass die Polizei ihrem Vollzugsauftrag in vergleichbaren Situationen nicht nachkommt.

Was bisher geschah

Ein dokumentierter Weg durch alle Instanzen

Bevor wir an die Öffentlichkeit gegangen sind, haben wir jeden behördlichen Weg beschritten. Diese Chronik ist lückenlos belegt.

November 2025

Beginn der systematischen Dokumentation

Start der fortlaufenden Erfassung der Verstöße über die Meldeplattform weg.li. Bis heute sind über 600 dokumentierte Anzeigen zusammengekommen.

23. Januar 2026

Die Stadt bestätigt das Verbot

Die Straßenverkehrsbehörde stellt schriftlich fest: Das Halten und Parken auf dem Gehweg ist hier verboten, eine Legalisierung scheidet aus. Die Polizei wird ausdrücklich um Kontrollen gebeten. Die Stadt handelt vorbildlich.

Februar 2026

Ortstermin und bauliche Maßnahmen

Bei einem gemeinsamen Ortstermin von Stadt und Polizei werden bauliche Maßnahmen beschlossen. Ab März werden sie umgesetzt. Die Stadt handelt sichtbar.

21. und 30. April 2026

Hinweiszettel statt Ahndung

Die Polizei verteilt Zettel, auf denen sie den Verstoß als Ordnungswidrigkeit feststellt, aber ausdrücklich von einer Ahndung absieht. Sie war also vor Ort und hat sich gegen die Durchsetzung entschieden.

19. Mai 2026

Schriftliche Zusicherung

Das Polizeipräsidium sichert schriftlich zu, dass festgestellte Parkverstöße verwarnt und gemeldete Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Juni 2026

Die Zusicherung bleibt folgenlos

Vor Ort ändert sich nichts. Dieselben Fahrzeuge stehen weiter an denselben Stellen. Die schriftliche Zusicherung und die dokumentierte Wirklichkeit stehen in direktem Widerspruch.

Vollständige Chronik lesen
Aussage und Wirklichkeit

Was angekündigt wurde und was vor Ort erkennbar ist

Die folgenden Gegenüberstellungen beruhen ausschließlich auf behördlichem Schriftverkehr und eigener Fotodokumentation. Sie beziehen sich nicht auf einzelne Personen. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt ist von diesen Widersprüchen nicht betroffen.

Behördliche Aussage

Es würden kaum noch Falschparker festgestellt.

Sinngemäß aus der Antwort des Polizeipräsidiums auf die Fachaufsichtsbeschwerde, April 2026
Dokumentierte Wirklichkeit

Täglich stehen unverändert dieselben Fahrzeuge auf den Geh- und Radwegen. Einzelne wurden bis zu elf Mal am selben Ort angezeigt.

Behördliche Aussage

Parkverstöße würden selbstverständlich verwarnt und gemeldete Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Sinngemäß aus dem Schreiben des Polizeipräsidiums, Mai 2026
Dokumentierte Wirklichkeit

Trotz hunderter Anzeigen ist vor Ort keine Veränderung erkennbar. Dieselben Fahrzeuge stehen weiter an denselben Stellen.

Behördliche Aussage

Die Vollzugspraxis sei fachlich nicht zu beanstanden.

Sinngemäß aus der Antwort des Polizeipräsidiums auf die Fachaufsichtsbeschwerde, April 2026
Dokumentierte Wirklichkeit

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt hatte das Gehwegparken ausdrücklich als verboten bestätigt und die Polizei um Kontrollen gebeten. Die Durchsetzung ist dennoch ausgeblieben.

Behördliche Aussage

Ein Stufenkonzept werde umgesetzt.

Sinngemäß aus der Antwort des Polizeipräsidiums auf die Fachaufsichtsbeschwerde, April 2026
Dokumentierte Wirklichkeit

Sichtbar wurde nur die erste Stufe: das Verteilen von Hinweiszetteln. Eine wirksame Ahndung ist in den folgenden Wochen vor Ort nicht erkennbar geworden.

Behördliche Aussage

Auf den Hinweiszetteln wird der Verstoß ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit festgestellt.

Wortlaut der von der Polizei verteilten Hinweiszettel, April 2026
Dokumentierte Wirklichkeit

Auf denselben Zetteln steht weiter: "Ausnahmsweise wird von einer Ahndung abgesehen."

So können Sie helfen

Drei Schritte, fünf Minuten

Jede Meldung zählt. Je mehr Menschen dokumentieren, desto deutlicher wird, dass dies kein Einzelanliegen ist, sondern ein Problem der ganzen Nachbarschaft.

Fotografieren

Machen Sie ein aussagekräftiges Foto vom falsch geparkten Fahrzeug, sodass Kennzeichen und Standort klar erkennbar sind.

weg.li öffnen

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Meldung absenden

Prüfen Sie die ausgelesenen Daten und senden Sie die fertige Anzeige direkt an die zuständige Behörde.

Bereit loszulegen?

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Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten

Geht es hier nicht nur um das kleinliche Melden einzelner Falschparker?

Nein. Es geht nicht um einzelne Fahrzeuge oder um Kleinlichkeit. Es geht um einen seit Jahren gewachsenen, strukturellen Zustand, bei dem geltendes Recht in einem klar bestimmbaren Straßenzug dauerhaft nicht durchgesetzt wird. Verantwortlich für die Durchsetzung ist allein die Polizei.

Die eigentliche Gefahr entsteht dadurch, dass Fahrzeuge die Geh- und Radwege nicht nur zuparken, sondern zum Erreichen der zweiten Reihe über mehrere Meter befahren, dort, wo Kinder zur Schule und zur Kita gehen und wo es keine sichere Ausweichmöglichkeit gibt. Das Gefahrenrisiko für Fußgänger, Kinder und Radfahrer hat damit ein Ausmaß erreicht, das nicht länger hinnehmbar ist.

Jede einzelne Meldung ist nur ein Beleg für dieses größere, dokumentierte Problem.

Ist es nicht übertrieben, wegen Falschparkern Anzeige zu erstatten?

Es geht nicht um einzelne Fahrzeuge, sondern um einen Zustand, der seit Jahren besteht und die Sicherheit von Fußgängern, Kindern und Radfahrern gefährdet. Das Recht, Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen, steht jeder Bürgerin und jedem Bürger ausdrücklich zu (§ 46 Abs. 1 OWiG).

Warum meldet man nicht einfach beim Ordnungsamt?

Weil das Ordnungsamt hier nicht zuständig ist. Der Abschnitt liegt außerhalb des Überwachungsgebiets der kommunalen Verkehrsüberwachung. Nur die Polizei kann hier ahnden. Meldungen über weg.li gehen an die richtige Stelle.

Darf ich überhaupt fremde Fahrzeuge mit Kennzeichen fotografieren?

Ja. Für die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit ist die Aufnahme eines Fahrzeugs samt Kennzeichen zulässig, wenn das Foto ausschließlich diesem Zweck dient und nicht öffentlich verbreitet wird. weg.li ist genau dafür gemacht.

Richtet sich die Initiative gegen die Stadt oder die Polizei?

Gegen niemanden persönlich. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt hat vorbildlich gehandelt. Es geht allein darum, dass geltendes Recht auch durchgesetzt wird. Das ist die Aufgabe der zuständigen Vollzugsbehörde.

Gibt es denn genug Parkplätze in der Nähe?

Ja. Bei den Neubauten der letzten Jahre wurden Tiefgaragen errichtet, die nicht ausgelastet sind und öffentlich freie Stellplätze anbieten. Auch im Altbestand gibt es anmietbare Garagenplätze. Der Parkdruck rechtfertigt das Zuparken der Gehwege nicht.

Was passiert mit meiner Meldung?

weg.li übermittelt die Anzeige an die zuständige Behörde. Ob und wie geahndet wird, entscheidet diese. Gerade deshalb ist die Masse an Meldungen wichtig: Sie macht das Ausmaß sichtbar und erhöht den Druck, das geltende Recht durchzusetzen.

Die Behörde sagt: "Es würden kaum noch Falschparker festgestellt, eine deutliche Besserung sei ersichtlich."

Was wir dokumentiert haben: Die fortlaufende Dokumentation belegt das Gegenteil. Allein ein einzelnes Fahrzeug wurde innerhalb von sieben Wochen fünf Mal an derselben Stelle wegen gleichartiger Verstöße angezeigt. Das ist kein Einzelfall, sondern steht exemplarisch für eine Vielzahl von Wiederholungsfällen. Die Gesamtzahl der eingereichten Anzeigen liegt bei über 600.

Die Behörde sagt: "Eine generelle Behinderung des Fußverkehrs sei nicht gemeldet worden."

Was wir dokumentiert haben: Genau dies wurde seit November 2025 hundertfach gemeldet, schriftlich, telefonisch und über weg.li. Die Straßenverkehrsbehörde hat das Verbot bestätigt und um Kontrollen gebeten. Um die Parkflächen in zweiter Reihe zu erreichen, fahren Fahrzeuge mehrere Meter, teils bis zu mehrere Dutzend Meter, auf dem Gehweg entlang. Wo Kraftfahrzeuge auf Gehwegen fahren, ist die Behinderung und Gefährdung von Fußgängern keine Frage der Auslegung, sondern eine Tatsache.

Die Behörde sagt: "Insbesondere behindernd abgestellte Fahrzeuge würden konsequent verwarnt."

Was wir dokumentiert haben: Im Umkehrschluss bedeutet das, dass verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge, die nach Einschätzung der Polizei nicht behindern, bewusst nicht geahndet werden. Das Parken auf dem Gehweg ist nicht erst dann verboten, wenn es behindert, sondern bereits dann, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Die Beschränkung auf behindernde Fahrzeuge unterschreitet den gesetzlichen Rahmen.

Die Behörde sagt: "Die Polizei priorisiere ihre Aufgaben nach Dringlichkeit, der ruhende Verkehr stehe nicht an erster Stelle."

Was wir dokumentiert haben: Im normalen Rahmen ist das nachvollziehbar. Priorisierung bedeutet, dass Aufgaben zeitweise zurückstehen. Sie bedeutet nicht, dass eine gesetzliche Aufgabe über Jahre hinweg in einem konkret bestimmbaren Straßenzug faktisch überhaupt nicht wahrgenommen wird.

Die Behörde sagt: "Ursache sei die Parkraumknappheit infolge der Nachverdichtung."

Was wir dokumentiert haben: Bei allen Nachverdichtungsprojekten wurden Tiefgaragen errichtet, die bis heute nicht ausgelastet sind. In mehreren Objekten wird öffentlich, auch an Nichtbewohner, mit freien Stellplätzen geworben. Die Nachverdichtung hat mehr Stellplätze hervorgebracht als je zuvor. Dass diese nicht genutzt werden, ist die Folge der seit Jahren folgenlosen Nutzung der Gehwege.

Die Behörde sagt: "Es seien erste Erfolge feststellbar."

Was wir dokumentiert haben: Die fortlaufende Dokumentation belegt das Gegenteil. Auch in den neu beschilderten und neu angelegten Bereichen wird weiterhin verbotswidrig geparkt. Selbst die verteilten Hinweiszettel haben zu keiner erkennbaren Veränderung geführt, wie erneute dokumentierte Wiederholungsverstöße zeigen.

Die Behörde sagt: "Eine Legalisierung des Gehwegparkens sei an dieser Stelle ausgeschlossen."

Was wir dokumentiert haben: Damit ist die Rechtslage eindeutig, das Gehwegparken bleibt verboten. Dennoch wird derselbe rechtswidrige Zustand faktisch geduldet, indem festgestellte Ordnungswidrigkeiten bewusst nicht geahndet werden. Die Rechtswidrigkeit ist behördlich bestätigt, die Legalisierung ausgeschlossen, und trotzdem wird nicht durchgesetzt. Dieser Widerspruch ist der Kern des Problems.