Beginn der systematischen Dokumentation
Start der fortlaufenden Erfassung der Verstöße. Die ersten Meldungen gehen über die Plattform weg.li an die zuständige Stelle. Bis heute sind so über 600 dokumentierte Anzeigen zusammengekommen.
Erste Meldung an die Verkehrsüberwachung
Die kommunale Verkehrsüberwachung wird kontaktiert. Erst später stellt sich heraus, dass der Abschnitt außerhalb ihres Überwachungsgebiets liegt und allein die Polizei zuständig ist.
Telefonat: seit Jahren bekannt
In einem Telefonat mit der zuständigen Dienststelle wird eingeräumt, dass der Zustand seit Jahren bekannt ist und toleriert wird. Damit ist klar: Es fehlt nicht an Kenntnis, sondern an Durchsetzung.
Die Stadt bestätigt das Verbot
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt stellt schriftlich fest, dass das Halten und Parken auf dem Gehweg im betroffenen Bereich bereits jetzt verboten ist und eine Legalisierung ausscheidet. Sie bittet die Polizei ausdrücklich um verstärkte Kontrollen. Ein klares, hilfreiches Signal.
"Das Halten und Parken auf dem Gehweg ist bereits jetzt verboten, eine Legalisierung ist ausgeschlossen."Sinngemäß aus dem Schreiben der Straßenverkehrsbehörde, 23.01.2026
Dienstaufsichtsbeschwerde
Nachdem sich vor Ort nichts ändert, wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, um die ausbleibende Durchsetzung formell zu rügen.
Ortstermin und bauliche Maßnahmen
Bei einem gemeinsamen Ortstermin von Stadt und Polizei werden erste bauliche Maßnahmen beschlossen. Ab März werden sie umgesetzt; der Servicebetrieb Öffentlicher Raum ist vor Ort tätig. Die Stadt handelt sichtbar und konsequent.
Statistik wird nicht mitgeteilt
Eine Anfrage nach Zahlen zu tatsächlich erfolgten Ahndungen wird nicht beantwortet. Transparenz über den Umfang des Vollzugs bleibt aus.
Förmlicher Antrag an die Stadt
Ein förmlicher Antrag auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über behördliches Einschreiten wird gestellt, verbunden mit einer gesetzlichen Frist.
Fachaufsichtsbeschwerde
Die Vollzugspraxis wird der übergeordneten Stelle zur fachaufsichtlichen Prüfung vorgelegt.
Hinweiszettel statt Ahndung
Die Polizei verteilt im gesamten Abschnitt Zettel an Falschparker. Darauf stellt sie den Verstoß als Ordnungswidrigkeit ausdrücklich fest, sieht aber bewusst von einer Ahndung ab. Sie war also vor Ort und hat sich gegen die Durchsetzung entschieden.
"Ausnahmsweise wird von einer Ahndung abgesehen."Wortlaut der von der Polizei verteilten Hinweiszettel
Das Präsidium sieht keinen Fehler
Die Antwort auf die Fachaufsichtsbeschwerde erklärt die Vollzugspraxis für fachlich nicht zu beanstanden und behauptet, es würden kaum noch Falschparker festgestellt. Die fortlaufende Dokumentation belegt das Gegenteil. In dieser Antwort wird das Vorgehen als Teil eines Stufenkonzepts beschrieben, in dem das Verteilen von Hinweiszetteln als erste Maßnahme gilt.
"In der Gesamtbetrachtung ist dieses Vorgehen aus fachlicher Sicht nicht zu beanstanden."Sinngemäß aus der Antwort des Polizeipräsidiums, 21.04.2026
Ausführliche Widerlegung
Eine detaillierte Stellungnahme widerlegt die Behauptungen Punkt für Punkt, gestützt auf die Dokumentation der eingereichten Anzeigen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung damit erfolgt nicht. Die einzelnen Aussagen und ihre Widerlegung sind offen und nachvollziehbar in den häufigen Fragen auf der Startseite einsehbar.
Antrag wird abgelehnt
Der förmliche Antrag wird abgelehnt. Als Begründung wird angeführt, die Überwachung obliege allein der Polizei, die Stadt könne diese nicht anweisen. Der Bescheid verweist genau dorthin zurück, wo das Problem seit Jahren liegt.
Widerspruch
Gegen den Ablehnungsbescheid wird fristgerecht Widerspruch eingelegt, mit dem Ziel einer erneuten, ermessensfehlerfreien Entscheidung.
Schriftliche Zusicherung der Ahndung
Das Präsidium sichert nun schriftlich zu, dass festgestellte Parkverstöße verwarnt und gemeldete Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Eine klare Zusage, an der sich die Behörde messen lassen muss.
"Selbstverständlich werden von der Polizei festgestellte Parkverstöße verwarnt und die mitgeteilten Ordnungswidrigkeiten geahndet."Sinngemäß aus dem Schreiben des Polizeipräsidiums, 19.05.2026
Die Zusicherung bleibt folgenlos
Vor Ort ändert sich nichts. Dieselben Fahrzeuge stehen weiter an denselben Stellen. Einzelne Fahrzeuge wurden bis zu elf Mal am selben Ort angezeigt und stehen dennoch unverändert dort. Die schriftliche Zusicherung und die dokumentierte Wirklichkeit stehen in direktem Widerspruch.
Höhere Anforderungen an Anzeigen
Erstmals nach über sechs Monaten und mehr als 600 Anzeigen werden zusätzliche formale Anforderungen an die Anzeigen gestellt. Der zeitliche Zusammenhang mit der angekündigten Eskalation wird zur Kenntnis genommen.
Stufenkonzept: erste Stufe sichtbar, zweite Stufe ausgeblieben
Im April 2026 beschrieb die Vollzugsbehörde ihr Vorgehen als Stufenkonzept. Als erste sichtbare Maßnahme wurden Hinweiszettel an Falschparker verteilt. Eine zweite Stufe, also das tatsächliche Verwarnen und Ahnden der Verstöße, ist vor Ort in den Wochen nach der Ankündigung nicht erkennbar geworden. Ein Stufenkonzept, das dauerhaft auf der ersten Stufe verbleibt, beseitigt die Gefährdung für Fußgänger nicht.
Die Häufigkeit der dokumentierten Verstöße hat in diesem Zeitraum nicht abgenommen, sie ist gestiegen. Fahrzeuge, die über Wochen hinweg wiederholt an denselben Stellen angezeigt wurden, stehen weiterhin dort. Das legt nahe, dass zumindest ein Teil der eingereichten Anzeigen nicht die schriftlich zugesagte Bearbeitung erfahren hat.
Der Gang an die Öffentlichkeit
Nachdem jeder behördliche Weg beschritten und ausgeschöpft ist, wird die Nachbarschaft informiert. Ziel ist, dass möglichst viele Menschen die Verstöße dokumentieren und so sichtbar machen, dass dies kein Einzelanliegen ist, sondern ein Problem der gesamten Nachbarschaft.
Alle hier genannten Vorgänge sind durch behördlichen Schriftverkehr und Fotodokumentation belegbar. Zitate sind sinngemäß wiedergegeben und beziehen sich auf den jeweiligen Vorgang. Diese Darstellung richtet sich ausschließlich gegen die Vollzugspraxis als solche und nicht gegen einzelne Personen. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt hat in dieser Angelegenheit nach unserer Wahrnehmung vorbildlich gehandelt.